Datenschutz - was ist das überhaupt?

Der Datenschutz besteht aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen zum Schutze der personenbezogenen Daten in der gesamten europäischen Union.

Durch das Inkrafttreten der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) am 25.05.2018 wurde ein einheitliches Datenschutzniveau in Europa geschaffen.

Wer muss den Datenschutz einhalten?

Wenn Sie als Unternehmer/in mindestens 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt haben oder Ihr Unternehmen personenbezogene Daten der besonderen Kontrolle verarbeitet (z. B. Gesundheitsdaten), benötigen Sie ein/en Datenschutzbeauftragte/n.

Aufgaben

Die/Der Datenschutzbeauftragte ist in Ihrem Unternehmen Ansprechpartner für alle Themen rund um den Datenschutz. Die Beratung der Geschäftsleitung bei datenschutzrelevanten Entscheidungen oder die Beratung von Mitarbeitern bei Fragen gehören zum Beispiel zu seinen Aufgaben:

  • Prüfung & Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes im Unternehmen
  • Beratung & Betreuung der Geschäftsführung
  • Schulung & Sensibilisierung der Mitarbeiter/innen
  • Durchführung von Kontrollen & Audits
  • Datenschutz-Folgeabschätzungen

Unsere Leistungen zum Datenschutz

Wir bieten Ihnen eine vollumfängliche Betreuung im Bereich Datenschutz (Auszug):

  • Umfassende Beratung zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen
  • Erstellung & Pflege der Datenschutz-Dokumentation
  • Erstellung & Pflege des Verarbeitungsverzeichnisses
  • Musterdokumente & -verträge
  • Schulungen zu Datenschutz und IT
  • Beratung bei Technisch-organisatorischen Maßnahmen

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