Datenschutzerklärung Kundenkarte
Die Kundenbindung über Kundenkarten ist ein wichtiges Marketinginstrument. Doch die DSGVO erleichtert das Verfahren zur Beantragung einer Karte leider nicht. Vielmehr müssen Sie ab sofort den Kunde über die genaue Datennutzung aufklären.
Im Einzelhandel sind Kundenkarten ein gutes Mittel, um Kunden zu Nachkäufen zu bewegen. Die Einkäufe sowie Daten des Kunden werden gespeichert - im Gegenzug erhält dieser Rabatte oder Erstattungen beim nächsten Einkauf. Natürlich werden die Einkaufsdaten ausgewertet, um den Kunde spezielle Angebote zu zusenden.
Doch seit dem 25.05.2018 ist nun alles anders: Zwar dürfen Händler noch immer das o. g. Verfahren durchführen, um Kunden in die Läden zu locken - allerdings sind nun erschwerte Bedingungen vorhanden, um eine Kundenkarte zu platzieren.
Das Stichwort heißt "Einwilligung"
Bevor Sie Daten eines Kunden erfassen, verarbeiten oder speichern dürfen, benötigen Sie eine schriftliche oder elektronische Einwilligung von natürlichen Personen. Und nicht nur das: Auch müssen Sie den Kunde genaustens und in verständlicher Form erklären, für welchen Zweck Sie Daten erheben und verarbeiten wollen, welches Recht Sie dazu befähigt (in den Fall ist das Recht die explizite Einwilligung des Kunden), wie lange Daten gespeichert und wann die Daten gelöscht werden. Geben Sie Daten an Dritte weiter, müssen Sie explizit auflisten, an wen Daten weiter gegeben werden. Zuletzt müssen Sie ihm auch noch über seine Rechte als Betroffener aufklären.
In der Praxis heißt das: Der Kundenkartenantrag besteht nun aus 2 Seiten - auf Seite 1 trägt der Kunde seine Daten ein und willigt dort mittels Setzung eines Kreuzes in einer Checkbox und seiner Unterschrift ein, dass Sie die Daten speichern und verarbeiten dürfen. Auf Seite 2 findet sich die komplette Datenschutzerklärung zum Verarbeitungsvorgang "Kundenkarte".
Und damit noch nicht genug: Auch Sie müssen als Unternehmen zu diesen Vorgängen ein Verfahrensverzeichnis führen, in dem genau dokumentiert wird, was Sie mit welchen Daten zu welchen Zeitpunkt anfangen.
Es ist also alles deutlich schwieriger und mit deutlich mehr Aufwand verbunden. Doch mit dem richtigen Partner im Bereich Datenschutz an Ihrer Seite, wären Sie bestens aufgestellt.
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