Hinweisschild Videoüberwachung

Im Zuge der DSGVO haben sich auch einige Änderungen in Bezug auf die Videoüberwachung ergeben: Jeder, der eine Videoüberwachung durchführt, ist Dokumentationspflichtig!

Viele kennen den kleinen Aufkleber, der an den Eingangstüren von Einzelhändlern klebt und darauf hinweist "Videoüberwachung". Das dies nach neuer DSGVO nicht mehr ausreichend ist, wird Ihnen jetzt sicherlich bewusst sein. Ab sofort müssen Sie den Betroffenen genau aufklären, zu welchen Zweck Sie aufzeichnen, an wen Sie Videoaufzeichnungen weitergeben, welche Gesetzesgrundlage es für die Aufzeichnung gibt, wie Sie speichern und löschen und welche Rechte der Betroffene hat.

Dokumentation ist das Stichwort

Neben einer ausführlichen Dokumentation zur Videoüberwachung gehört auch ein ausführlicher Aushang an die Eingangstüren. Da von Kunde zu Kunde der Inhalt dieses Aushangs unterschiedlich sein kann, muss dieser speziell für Ihren Betrieb erstellt werden. Daraus lässt sich dann auch die Dokumentation ableiten und erstellen, die Sie selbstverständlich auf Verlangen der Aufsichtsbehörde herausgeben müssen.

Setzen Sie eine Videoüberwachung ein? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf - wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Dokumentation und des Aushangs.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die angezeigten Inhalte könnten nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung entsprechen!